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Die erste Hauptstadtmesse in Berlin - powered by Fonds Finanz
Rund 150 Aussteller und 2.500 Besucher werden zur ersten Hauptstadtmesse im Berliner Estrel-Convention-Center erwartet. Sowohl Vertreter aus Versicherungs- und Kapitalgesellschaften als auch aus Emissionshäusern und Medienunternehmen gehören zum Ausstellerkreis der ersten Hauptstadtmesse im Jahr 2010. Darüber hinaus haben Sie die Gelegenheit, an verschiedenen Workshops mit interessanten Themen und Top-Referenten, wie Jörg Laubrinus, Hans D. Schittly, Marcel Schlee und Thorulf Müller teilzunehmen.
Mehr Informationen…
Schönfärberei durch Anlagevermittler:
Quelle: Rechtsanwälte LOHBECK & PARTNER
Haftung trotz Aushändigung eines ordnungsgemäßen Prospektes
Der Umstand, dass ein Beteiligungsprospekt Chancen und Risiken der Kapitalanlage hinreichend verdeutlicht, ist kein Freibrief für den Vermittler, Risiken abweichend hiervon darzustellen und mit seinen Erklärungen ein Bild zu zeichnen, das die Hinweise im Prospekt entwertet oder für die Entscheidungsbildung des Anlegers mindert.
Solche Schönfärberei kann trotz der ausreichenden Risikoaufklärung im Prospekt Schadensersatzansprüche des Anlegers begründen (BGH, Urteil vom 12.7.2007 - III ZR 83/06).
von RA Markus Wollin, Rechtsanwälte LOHBECK & PARTNER
Eine Kurzinfo zu RA Wollin finden Sie hier
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verfasst von: Guilleaume 27.01.2010, 06:44 Uhr
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Beteiligungen - Warnungen: ALAG fordert Auszahlungen / Ausschüttungen zurück - Was nun?
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891 Aufrufe
- LEITFADEN ZUM AUSSTIEG AUS ATYPISCH STILLER GESELLSCHAFT -
Es kam, wie es kommen musste. Mit Schreiben vom 21.01.2010 informierte die ALAG Auto-Mobil GmbH & Co KG Ihre atypisch stillen Gesellschafter über die Folgen des Liquidationsbeschlusses.
Weiter...
Angsteinflößend und verunsichernd für die Anleger ist die dort enthaltene Aufforderung an diese, ihre bis jetzt erhaltenen Auszahlungen innerhalb einer kurzen Frist auf das Anderkonto des Rechtsanwaltes Mahlmann „zurück“-zuzahlen.
Ansonsten werde die Eintreibung der Beträge mit Nachdruck erfolgen.
Damit hat sich leider die von JAKOBS I GUILLEAUME RECHTSANWÄLTE bereits vor Jahresfrist ausgesprochen Warnung vor den Folgen der ehemaligen Rothmann-Fonds für die meist vollkommen gutgläubigen Anleger realisiert.
Zu den ehemaligen Rothmann-Fonds gehören Gesellschaften wie die
• ALAG,
• ALBIS,
• LEASETREND,
• GARBE,
• APOLLO etc
Da JAKOBS I GUILLEAUME RECHTSANWÄLTE mit einer entsprechenden Entwicklung gerechnet hatten, gilt für die von uns vertretenen Anleger deshalb lediglich Folgendes:
Da wir mit unseren Aufforderungsschreiben oder Klagen gegen die ALAG bereits Ihre Ansprüche auf Schadensersatz wegen Falschberatung aufgrund gravierender Prospektfehler geltend gemacht haben, können Sie das Forderungsschreiben der ALAG unbeachtet lassen. Wir werden im Rahmen der Wahrnehmung Ihrer Rechte uns mit der Gegenseite auch in dieser Angelegenheit auseinandersetzten.Bitte lassen Sie uns dennoch das Schreiben in Kopie zukommen, es unterstützt unsere Argumentation der Falschberatung in den vielen hundert Verfahren gegen die Emittenten atypisch stiller Anlageformen
Für Anleger, die keinen Rechtsbeistand haben, gilt es nun schnellstmögliche Beratung zu suchen, um nicht den Ansprüchen der Gesellschaft ohne Schutz ausgeliefert zu sein.
Das Gebilde einer atypisch stillen Gesellschaft und die daraus erwachsenden Pflichten und Rechte stellen eine hochkomplizierte Materie dar, die von dem „normalen“ Anleger– übrigens von vielen selbsternannten Fachleuten ebenfalls - nicht durchschaut oder beurteilt werden kann.
Fachkundiger Rat durch einen auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwalt ist deswegen unbedingt erforderlich. Im Ihrem eigenen wirtschaftlichen Interesse raten wir, vor Zahlung unbedingt einen Anwalt dieses Gebietes um Rat zu fragen.
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............WebRing..........
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