 |
|  |
 |  |
 |
 |
Die erste Hauptstadtmesse in Berlin - powered by Fonds Finanz
Rund 150 Aussteller und 2.500 Besucher werden zur ersten Hauptstadtmesse im Berliner Estrel-Convention-Center erwartet. Sowohl Vertreter aus Versicherungs- und Kapitalgesellschaften als auch aus Emissionshäusern und Medienunternehmen gehören zum Ausstellerkreis der ersten Hauptstadtmesse im Jahr 2010. Darüber hinaus haben Sie die Gelegenheit, an verschiedenen Workshops mit interessanten Themen und Top-Referenten, wie Jörg Laubrinus, Hans D. Schittly, Marcel Schlee und Thorulf Müller teilzunehmen.
Mehr Informationen…
Schönfärberei durch Anlagevermittler:
Quelle: Rechtsanwälte LOHBECK & PARTNER
Haftung trotz Aushändigung eines ordnungsgemäßen Prospektes
Der Umstand, dass ein Beteiligungsprospekt Chancen und Risiken der Kapitalanlage hinreichend verdeutlicht, ist kein Freibrief für den Vermittler, Risiken abweichend hiervon darzustellen und mit seinen Erklärungen ein Bild zu zeichnen, das die Hinweise im Prospekt entwertet oder für die Entscheidungsbildung des Anlegers mindert.
Solche Schönfärberei kann trotz der ausreichenden Risikoaufklärung im Prospekt Schadensersatzansprüche des Anlegers begründen (BGH, Urteil vom 12.7.2007 - III ZR 83/06).
von RA Markus Wollin, Rechtsanwälte LOHBECK & PARTNER
Eine Kurzinfo zu RA Wollin finden Sie hier
|
 |
 |
 |
 |
Kategorie: Vermittler - ParagraphenIn dieser Kategorie sind folgende Beiträge:
 |  |
 |
 |
Vermittler - Paragraphen: Die Studie SELECT der SMP AG zeigt der Assekuranz neue Wege zum Kunden
verfasst von:Michael am 22.01.2007, 12:57 Uhr 1018 Aufrufe
|
Quelle: http://openpr.de/news/114830/Die-Studie-SELECT-der-SMP-AG-zeigt-der-Assekuranz-neue-Wege-zum-Kunden.html
Pressemitteilung von: SMP AG
Veröffentlicht am 09.01.2007 22:42:01 - Handel, Wirtschaft, Finanzen, Banken & Versicherungen
PR Agentur: 4prconsulting
(openPR) - Die Listen der Zentrale liegen im Papierkorb. „Immer dasselbe, mit den zentralen Vertriebsmaßnahmen, die machen irgendwelche Aktionen von denen ich wenig erfahre, schicken mir dann später stapelweise Listen darüber zu, damit ich dann weiß, bei wem ich nachhaken soll. Aber wann soll ich das machen?“ Leicht verstimmt widmet sich Marie N. wieder ihrem Kaffee.
So wie Marie geht es vielen Ausschließlichkeits-Vertretern und Maklern in der Versicherungsbranche, wie die Studie „SELECT“ der SMP AG, einer Unternehmensberatung aus Düsseldorf, die sich auf das Thema kundenorientiertes Management spezialisiert hat, aufzeigt. Mittels einer Kombination aus Befragung und Fachinterview von Maklern, Ausschließlichkeits-Vertretern (AVs) sowie Vorständen, stellt „SELECT“ eine Beurteilung des Vertriebes durch die „Basis“ dar.
Weiter...
 |
|
|
'Die Studie SELECT der SMP AG zeigt der Assekuranz neue Wege zum Kunden' |
|
 |
 |
 |
 |
 |  |
 |
 |
Vermittler - Paragraphen: Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG)
verfasst von:Gaby am 01.08.2006, 07:39 Uhr 941 Aufrufe
|
Quelle: http://www.kanzlei-ebp.de/kapitalanlagerecht.aspx
Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG)
Das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz tritt am 01.11.2005 in Kraft. Das Gesetz soll eine Konzentration von Klagen geschädigter Kapitalanleger durch Musterverfahren ermöglichen. Anleger, die Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter, öffentlicher Kapitalmarktinformationen geltend machen wollen, können die Einleitung eines Musterverfahrens beim Landgericht am Sitz des Unternehmens beantragen. Nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 sind Kapitalmarktinformationen für eine Vielzahl von Kapitalanlegern bestimmte Informationen über Tatsachen, Umstände, Kennzahlen oder sonstige Unternehmensdaten, die einen Emittenten von Wertpapieren oder Anbieter von sonstigen Vermögensanlagen betreffen, und zwar insbesondere Angaben in Prospekten, Mitteilungen über Insiderinformationen, Darstellungen, Übersichten, Vorträgen und Auskünften in der Hauptversammlung über die Verhältnisse der Gesellschaft, in Jahresabschlüssen und Lageberichten sowie in Angebotsunterlagen im Sinne des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes.
weiter ...
 |
|
|
'Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG)' |
|
 |
 |
 |
 |
|
 |
 |  |
 |
 |
............WebRing..........
|
 |
 |
 |
 |
|
|  |