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Die erste Hauptstadtmesse in Berlin - powered by Fonds Finanz
Rund 150 Aussteller und 2.500 Besucher werden zur ersten Hauptstadtmesse im Berliner Estrel-Convention-Center erwartet. Sowohl Vertreter aus Versicherungs- und Kapitalgesellschaften als auch aus Emissionshäusern und Medienunternehmen gehören zum Ausstellerkreis der ersten Hauptstadtmesse im Jahr 2010. Darüber hinaus haben Sie die Gelegenheit, an verschiedenen Workshops mit interessanten Themen und Top-Referenten, wie Jörg Laubrinus, Hans D. Schittly, Marcel Schlee und Thorulf Müller teilzunehmen.
Mehr Informationen…
Schönfärberei durch Anlagevermittler:
Quelle: Rechtsanwälte LOHBECK & PARTNER
Haftung trotz Aushändigung eines ordnungsgemäßen Prospektes
Der Umstand, dass ein Beteiligungsprospekt Chancen und Risiken der Kapitalanlage hinreichend verdeutlicht, ist kein Freibrief für den Vermittler, Risiken abweichend hiervon darzustellen und mit seinen Erklärungen ein Bild zu zeichnen, das die Hinweise im Prospekt entwertet oder für die Entscheidungsbildung des Anlegers mindert.
Solche Schönfärberei kann trotz der ausreichenden Risikoaufklärung im Prospekt Schadensersatzansprüche des Anlegers begründen (BGH, Urteil vom 12.7.2007 - III ZR 83/06).
von RA Markus Wollin, Rechtsanwälte LOHBECK & PARTNER
Eine Kurzinfo zu RA Wollin finden Sie hier
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Kategorie: Über uns - InfosIn dieser Kategorie sind folgende Beiträge:
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Über uns - Infos: Petition im deutschen Bundestag gegen die Abmahnwelle im Internet
verfasst von:Ktoeto am 21.08.2007, 06:35 Uhr 1079 Aufrufe
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Hallo, mich selbst hat eine Nachricht zu dem Thema erreicht.
Eine Petition im deutschen Bundestag die sich gegen die Abmahnwelle im Internet richtet!
Zur Zeit wird eine Öffentliche Petition für den Deutschen Bundestag eingereicht, die man bis zum 3. September auf der Webseite des Petitionsausschusses mitzeichnen bzw. unterstützen kann. Wir möchten Sie bitten, sich diese Seite anzusehen und sich als Mitzeichner einzutragen. Mehrere Hundert Mitzeichner tragen sich zur Zeit dort täglich ein.
Hier die Adresse: Petition
Der Wortlaut der Petition:
Abmahnvereine: Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb Eingereicht durch: Werner Harms am Mittwoch, 4. Juli 2007
Mit der Petition soll erreicht werden, dass §12 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb dahingehend geändert wird, dass schriftliche Abmahnverfahren nicht mehr ohne mindestens vierwöchige schriftliche Vorankündigung erlaubt sind.
Begründung:
Diese, die genaue Beschreibung der Beanstandung zu enthaltende schriftliche Ankündigung, hat persönlich und kostenlos vom Abmahner und nicht vom Anwalt zu erfolgen.
Wird berechtigt aber ohne Ankündigung abgemahnt, so hat der Abmahner zwei Drittel der entstehenden Anwaltskosten zu tragen.
Durch diese Vorgehensweise wird die sich schlagartig aufbauende, den Internetauftritt diverser Kleinunternehmer betreffende und nur in Deutschland durch die Gesetzgebung ermöglichte Abmahnwelle aufgehalten.Serienabmahnungen sind dann nicht mehr möglich
Bitte unterstützt diese Petition!!!
zur Petition
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Über uns - Infos: Ein Leserbrief von einem Unbekannten (lesenswert)
verfasst von:Michael am 28.06.2007, 16:48 Uhr 1312 Aufrufe
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Sehr geehrte Damen und Herren,
seit über 25 Jahren bin ich in der Assekuranz tätig, seit zwei Jahren als Versicherungs-, Finanz- und Immobilienmakler, vorher in der Ausschließlichkeit bei einem Unternehmen das die Strukturvertriebe verteufelte. Heute weiß ich, dass es selbst ein Strukturvertrieb noch immer ist und nur die „Ausbeutung“ seiner Mitarbeiter zum Ziel hat. Nur dadurch können in den Führungsebenen (LD, FD, VertrDir., VerkDir., VKL usw.) die Riesen Kohlen verdient werden – noch mehr als Menschen verachtend und ohne jegliche Skrupel.
Weiter...
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'Ein Leserbrief von einem Unbekannten (lesenswert)' |
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............WebRing..........
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